Barrierefreiheitserklärung

Stand: 01.10.2024

Der digital university hub (DUH) ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.digitaluniversityhub.eu

Maßnahmen zur barrierefreien Zugänglichkeit

Der DUH ergreift die folgenden Maßnahmen, um die barrierefreie Zugänglichkeit seiner Websites zu gewährleisten:

  • Die Barrierefreiheit der Website ist Teil von technischen, grafischen und redaktionellen Leitlinien.
  • Wir haben den Inhalt unserer Webseite so strukturiert, dass klare Überschriften und gut gegliederte Absätze verwendet werden.
  • Alle interaktiven Elemente unserer Webseite sind so gestaltet, dass sie vollständig über die Tastatur bedient werden können.
  • Wir haben darauf geachtet, kontrastreiche Farben zu verwenden, um die Lesbarkeit des Inhalts zu garantieren.
  • Wir setzen folgende redaktionelle Maßnahmen, um Inhalte barrierefrei zur Verfügung zu stellen: in Texten durch vordefinierte Überschriften und Formatvorlagen sowie Text- und Sprachauszeichnung, bei Bildern durch Alternativtexte, bei Videos durch Untertitel und barrierefreie Webformulare.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte - WCAG 2.1 nahezu vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nur teilweise oder nicht barrierefrei:

  • Videos: Bei einem Video auf der Startseite handelt es sich um ein Video als Hintergrund, das in einer Endlosschleife abgespielt wird und keinen relevanten Inhalt transportiert, sondern lediglich dekorative Zwecke erfüllt. Der Alttext kann aus technischen Gründen momentan noch nicht eingetragen werden. An einer Lösung wird gearbeitet, und der Alttext wird in Kürze nachgereicht.
  • Videos: Die beiden Videos auf den Seiten https://www.digitaluniversityhub.eu/about/wer-wir-sind/der-duh und https://www.digitaluniversityhub.eu/about/wer-wir-sind/mission-hochschule-der-zukunft stehen leider noch nicht mit Untertitel zur Verfügung. An einer Lösung wird gearbeitet.
  • Dokumente: Wir sind bemüht, nach und nach alle Dokumente auf der Website barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Beinahe alle Dokumente in PDF-Format sind derzeit noch nicht barrierefrei verfügbar. Wir arbeiten daran, diese als solches aufzubereiten.
  • Sprache: Die englische Version des digital university hub wird von Screenreader-software in Deutsch vorgelesen. Wir arbeiten daran, dieses Problem zu beheben.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.10.2024 erstellt und wird regelmäßig aktualisiert.

Die Erklärung wurde auf Grundlage der Barrierefreiheitserklärung der Technischen Universität Graz aufgebaut und von einer von der Technischen Universität Graz durchgeführten Selbstbewertung erstellt. 

Die Überprüfung der Websites auf Einhaltung der WCAG 2.1 Richtlinien ist durch regelmäßige Selbsttests geplant.

Feedback und Kontaktangaben

Die Inhalte unserer Websites werden laufend überarbeitet und verbessert. Bedienbarkeit und Zugänglichkeit sind uns dabei ein großes Anliegen.

Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie in der Benutzung unserer Website behindern, so bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Senden Sie sämtliche Anregungen an digitaluniversityhub@tugraz.at. Beschreiben Sie bitte das Problem und führen Sie die URL der betroffenen Webseite an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren